Inflationsausgleichsgesetz wird dem Namen nicht gerecht

Zehentbauer: Zu spät – zu schwach. Preistreiber werden nicht bekämpftMaßnahmen gegen Schockinflation reichen nicht aus

Die Ampel springt mit dem heute vorgestellten Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zu kurz. Preistreiber werden nicht gedeckelt. Denn die Energiesteuern bleiben hoch. Die Auswirkungen der aktuellen Schockinflation werden nicht ausreichend abgefangen. Betriebe und Bürger werden zu spät und zu wenig  entlastet. Ein Abbau der kalten Progression soll erst 2023 erfolgen. Die Pendlerpauschale wird nicht aufgestockt. Marcus Zehentbauer, Vorsitzender der MU KV Landshut fasst zusammen: „Das Inflationsausgleichsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es packt das Übel nicht an der Wurzel an. Und es entlastet zu spät und zu wenig. Die Ampel lässt Betriebe und ihre Mitarbeiter im Regen stehen. Aber ohne diese Leistungsträger gibt es keinen Weg aus der Krise. Wer leistet, muss wirklich entlastet werden – sofort.“

Zur Zeit fresse die kalte Progression Gehälter, Renten und Spareinlagen. Der Staat verdiene bei jedem Gehaltssprung und vielen Rentenerhöhungen über die Einkommenssteuer mit. „Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner brauchen mehr Netto vom Brutto. Die Lösung liegt auf dem Tisch: die sofortige und rückwirkende Anpassung des Einkommenssteuertarifs. Damit können große Teile des Mittelstands direkt entlastet werden“, so Marcus Zehentbauer. Der Vorsitzende der MU Landshut warnt: „Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags und die einhergehende Verschiebung der Eckwerte sind die Schritte in die richtige Richtung. Aber sie kommen 2023 viel zu spät. Diese Maßnahmen sind seit Monaten überfällig. Und werden jetzt weiter ohne Not verzögert.“ Rund 2,3 Millionen Einzelunternehmen und 450.000 Personengesellschaften würden über die Einkommenssteuer weiterhin monatelang hoch belastet.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden gleich doppelt getroffen. Denn gerade Pendler würden unter der ausgebliebenen Erhöhung der Pendlerpauschale leiden. Derzeit können Arbeitnehmer für die Wegstrecke zur Arbeit nur 30 Cent ab dem ersten Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer geltend machen. Zehentbauer: „Für Pendler lohnt sich Leistung zunehmend nicht mehr. Die derzeitige Pendlerpauschale deckt die Fahrtkosten angesichts der hohen Spritpreise nicht mehr annähernd. Da wird jede Tankfüllung zum Minusgeschäft. Während die Sanktionen bei ALG-II-Empfängern abgeschafft wurden, werden Arbeitnehmer für ihre Leistungsbereitschaft bestraft. Leistung muss sich aber lohnen.“ Für Berufspendler fordert die MU KV Landshut eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf 60 Cent ab dem ersten Kilometer.

Besonders kritisiert Zehentbauer die fehlende Entlastung über die Energiesteuern auf Flüssiggas, Erdgas, Heizöl und Strom. Diese sollen nicht gesenkt werden. Allein bei Strom sind die Belastungen in Deutschland durch die Stromsteuer für Unternehmen 40-mal so hoch wie sie nach der EU-Vorgabe sein müssten, bei privaten Haushalten 20-mal so hoch. Der Vorsitzende der MU Landshut: „Die explodierenden Energiekosten treiben die Inflation. Und sie gefährden Betriebe. Unzählige Firmenexistenzen stehen in den kommenden Monaten auf dem Spiel. Es gleicht einer unterlassenen Hilfeleistung, die Energiesteuern jetzt immer noch nicht zu senken.“